Gebührenverordnung

Steuerhebesätze                                           
Steuerart
Grundsteuer A 380,00 %
Grundsteuer B510,00 %
Gewerbesteuer – nach Ertrag und Kapital420,00 %
Hundesteuer 
– für den 1. Hund30,00 €
– für den 2. Hund48,00 €
– für den 3. und jeden weiteren Hund60,00 €
– für jeden gefährlichen Hund (Kampfhund)600,00 €
  
Beitragssätze
Flächenbeiträge – Beitrag für den Bau und die Unterhaltung von Wirtschaftswegen3,50 € / ha
  
Gebühren für Vermietung* 
Gemeindehalle 
Gastraum100,00 € 
Küche50,00 € 
Saal150,00 €
Die Vermietung der Gemeindehalle erfolgt satzungsgemäß nur in folgenden Kombinationen:  

Gastraum mit Küche, Gastraum ohne Küche, Saal, Saal mit Gastraum ohne Küche, Saal mit Gastraum und Küche. Eine separate Vermietung der Küche erfolgt nicht.

 
  
Benutzung der Gemeindehalle durch Wonsheimer Vereine und gemeinnützige Organisationen aus Wonsheim.

Gewerbliche Vermietung für max. 3 Stunden zu einem Stundenpreis von 20,00 € (max. 60,00 €), bei mehr als 3 Stunden ist der Ganztagespreis zu entrichten.

60,00 €
  
Rathaus 
Saal im Untergeschoss100,00 €
Trauungen120,00 €
  
Freizeitgelände „Stenne“ (Zeitraum begrenzt auf max. 5 Tage) 
1. Tag90,00 €
jeder weitere Tag30,00 €
In der Benutzungsgebühr enthalten sind auch die Reinigung der Toilettenanlagen sowie Entgelte für Strom & Wasser.
 
 
*Bei Nichtinanspruchnahme einer Vermietung ist 50% des Mietpreises zu zahlen, es sei denn, die Mietsache kann zum gleichen Zeitpunkt entsprechend dem vorliegendem Vertrag anderweitig vermietet werden.

*Die angegebenen Preise sind Nettopreise. Soweit die Vermietung der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, wird der zum Zeitpunkt der Vermietung geltende Umsatzsteuersatz auf den genannten Preis erhoben.

 
  
Friedhof 
I. Reihengrabstätte
Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 (2) der Friedhofssatzung 
– für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebenjahr200,00 €
– für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr400,00 €
Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr. 1200,00 €
  
II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten
Verleihung des Nutzungsrechtes an Berechtigte nach § 2(2) der Friedhofssatzung für 
– Doppelgrabstätte800,00 €
– jede weitere Grabstätte300,00 €
– Urnengrab200,00 €
– Rasengrabfeld Einzelgrab1.000,00 €
– Rasengrabfeld Einzelgrab als Tiefgrab1.000,00 €
– Rasen-Erd-Urnengrab600,00 €
  
Verlängerung des Nutzungrechtes nach Buchstabe a) bei späteren Bestattungen je Jahr für: 
– Grabstätte20,00 €
– Doppelgrabstätte40,00 €
– Urnengrab20,00 €
– Rasengrabstätte50,00 €
– Rasen-Erd-Urnengrab30,00 €
  
Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf der ersten Nutzungszeit, werden die gleichen Gebühren wie nach Buchstabe 1a) erhoben. 
  
III. Ausheben und Schließen der Gräber 
Das Ausheben und Schließen der Gräber wird durch gewerbliche Unternehmen und/oder durch Bedienstete der Gemeinden durchgeführt. Die hierbei entstehenden Kosten werden von den Gebührenschuldnern erhoben. 
  
IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen 
Das Ausheben und Umbetten von Leichen und Aschen wird durch gewerbliche Unternehmen und/oder durch Bedienstete der Gemeinden durchgeführt. Die hierbei entstehenden Kosten werden von den Gebührenschuldnern erhoben. 
  
V. Benutzung der Leichenhalle 
für die Aufbewahrung 
a) einer Leiche bis zu 5 Tage100,00 €
für jeden weiteren Tag20,00 €
b) einer Urne bis zu 10 Tagen50,00 €
für jeden weiteren Tag20,00 €
Für die Reinigung der Leichenhalle70,00 €
  
VI. Genehmigung eines Grabmales 
Einmalig25,00 €
  
VII. Räumung von Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung 
  
– Rasengrab40,00 €
– Urnengrab200,00 €
– Einzelgrab (inkl. einstelliges Tiefgrab)280,00 €
– Familiengrab (mehrstellig)400,00 €
– Kindergrab200,00 €